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Börsen-Lexikon

Bringschuld

engl.: debt to be discharged at creditor´s domicile; duty to inform the colleagues

1.) Im Geschäftsverkehr Bezeichnung dafür, dass der Schuldner die Leistung am Sitz des Gläubigers zu erbringen hat.

2.) Im Informations-Management eines Unternehmens (etwa: einer Bank) die Pflicht desjenigen, der über eine Nachricht (etwa: Insolvenz eines Kreditnehmers) verfügt, diese den Beteiligten (gemäss internen Richtlinien) unverzüglich zu übermitteln.

Siehe Zahlungsort

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.