Börsen-Lexikon
Bringschuld
engl.: debt to be discharged at creditor´s domicile; duty to inform the colleagues
1.) Im Geschäftsverkehr Bezeichnung dafür, dass der Schuldner die Leistung am Sitz des Gläubigers zu erbringen hat.
2.) Im Informations-Management eines Unternehmens (etwa: einer Bank) die Pflicht desjenigen, der über eine Nachricht (etwa: Insolvenz eines Kreditnehmers) verfügt, diese den Beteiligten (gemäss internen Richtlinien) unverzüglich zu übermitteln.
Siehe Zahlungsort
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.