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Börsen-Lexikon

Bonität

engl.: reliability; degree of creditworthiness

1.) Allgemein der gute Ruf, das allseitige Ansehen, das positive Image, welche ein Wirtschaftssubjekt (Privathaushalt, Unternehmen, auch: ein Staat) im geschäftlichen Bereich geniesst.

2.) Die Kreditwürdigkeit (Borgkraft) eines Darlehnsnehmers. Kreditwürdig ist ein Schuldner, wenn man davon ausgehen kann, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen aus einem Darlehn zuverlässig erfüllen kann und will.

Siehe Amortisation, negative, Balanced Fund, Basel-II, Borgkraft, Erstraten-Verzugsklausel, Information, asymmetrische, Kredit-Punktbewertungsverfahren, Kreditqualität, Kreditspread, Kreditzusage, unwiderrufliche, Negativauslese, Rating, Rating-Agentur, Realkredit, Risikokontrolle, Risikomanagement, Scoring, Zinshöhe

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.