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Börsen-Lexikon

Billing

engl.: so auch im Deutschen oft gesagt

1.) Allgemein der regelmässige (meist: monatliche) Ausgleich aufgelaufener Zahlungsbeträge.

2.) Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen eines Finanzdienstleisters.

Siehe All-in-Fee, Bankgebühren, Courtage, Deduktion, Giropay, Vergütung. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (ausführliche Darstellung der Bezahlverfahren; viele Übersichten).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.