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Börsen-Lexikon

Bilanzregel, goldene

engl.: golden rule of balance sheet

Im Interesse der Erhaltung der Zahlungsbereitschaft geltender Grundsatz der Fristengleichheit. Daraus folgt die Forderung, das Umlaufvermögen durch kurzfristiges Kapital und das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital zu finanzieren.

Siehe Bankregel, goldene, Fälligkeitsgliederung, Matching, Rollover-Risiko

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.