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Börsen-Lexikon

Bilanzposten-Deckelung

engl.: cap on items of the balance sheet

Vorgeschlagene Befugnis der Aufsichtsbehörde , einem Institut Höchstbeträge bei bestimmten Bilanzposten (etwa: gewährte Darlehn, übernommene Garantien, verbriefte Forderungen) vorzuschreiben. So soll einer Schieflage des jeweiligen Instituts vorgebeugt werden - Die Vermeidung von Schieflagen einer Bank ist Aufgabe des Firmenleitung sowie der bezüglichen Aufsichtsorgane (Aufsichtsrat, Konzernleitung, institutsspezifische Kontrollgremien) und kann schon aus Gründen des Handelsrechts nicht an eine Behörde übertragen werden. Die grundsätzliche Aufgabe einer Aufsichtsbehörde ist es, für die Einhaltung der Spielregeln auf dem Finanzmarkt zu sorgen.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.