Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Bieter

engl.: bidder, tenderer

Im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) aus dem Jahr 2002 sind dies natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die allein oder gemeinsam mit anderen Personen ein Erwerbs- oder Übernahme-Angebot abgeben oder ein Pflichtangebot abgeben müssen.

Siehe Acting in Concert, Aktientauch-Übernahme, Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Ritter, weisser, Transaktionsbonus, Übernahme-Angebot. -Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 38 f., Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 202 ff. (zur aufsichtsrechtlichen Praxis) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Rubrik Unternehmensübernahmen; dort auch jeweils eine Übersicht und Bemerkungen zum Angebotsverfahren

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.