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Börsen-Lexikon

Beteiligungsrichtlinie

engl.: qualifying holdings directive

EU-Richtlinie mit dem Zweck, bedeutende Beteiligungen einer natürlichen oder juristischen Person an einer Versicherung oder Bank transparent zu machen. Die jeweilige Aufsichtsbehörde kann gegebenenfalls den Erwerb oder die Erhöhung einer Beteiligung untersagen.

Siehe Inhaberkontrollverordnung. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 71 f., S. 106 f. (Einzelheiten der Umsetzung in deutsches Recht; Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in der EU in Bezug auf die in der Richtlinie vorgegebenen Umstände; Rechtsprechung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.