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Börsen-Lexikon

Beteiligungsanzeige

engl.: disclosure of participation

Ein Finanzinstitut muss in Deutschland gemäss § 24, Abs. 1a, 1 KWG seine mittelbaren Beteiligungen an anderen Unternehmen den Aufsichtsbehörden anzeigen.

Siehe Anschleichen, Fusionsanzeige. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 110 f. (Erläuterung des Begriffes qualifizierte Beteiligung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.