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Börsen-Lexikon

Bestandsübertragung

engl.: transfer of stock

Jeder Vertrag, durch welchen der Vertragsbestand einer Versicherung auf ein anderes Unternehmen überführt wird. Seit 2008 ist es Aufgabe der Versicherungsaufsicht, den angemessenen Gegenwert zum übernommenen Bestand von Versicherungsverträgen zu bestimmen. Auch die Bemessung und Festsetzung der Höhe des für den Bestand an Versicherungsverträgen zu zahlenden Betrags obliegt nunmehr der Aufsichtsbehörde . Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 76 (Neuregelung § 14 VAG).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.