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Börsen-Lexikon

Besoldungszuschuss

engl.: salary government grant

Wenn nicht anders definiert, die vom Zentralstaat an die Gliedstaaten und von diesen an Gemeinden geleisteten (appropriierten) Zahlungen, um die (volle) Entlohnung der öffentlich Bediensteten in den Gemeinden zu sichern. In Deutschland während der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg ab 1918 eingeführt; durch Neuregelung des Finanzausgleichs vom 1. April 1924 an weggefallen.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.