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Börsen-Lexikon

Beaufsichtigung, vollständige

engl.: complete supervision; straitjacking

1.) Das Begehren, Finanzmärkte in allen Dingen behördlich zu überwachen; oftmals mit der Forderung, dass ein staatlich bestellter Beamter an allen (Vorstands)Sitzungen der Banken teilnimmt.

2.) Seitens der Banken selbst die Klage, dass jetzt bereits der Überwachung durch die Aufsichtsbehörden zu viel sei; in diesem Sinne dann oft auch Straitjacking (straitjacket = Zwangsjacke) genannt.

3.) Das Verlangen von Finanzdienstleistern an die Aufsichtsbehörde, durch möglichst viele Vorschriften in einen Markt einzugreifen; keineswegs aber der Überwachung wegen, sondern um den Marktzutritt von neuen Anbietern zu verunmöglichen (Capture-Theorie : die Aufsichtsbehörde wird für die Anliegen bestimmter Akteure missbraucht).

Siehe Anlegerschutz, Aufsicht; Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Banana Skins Survey, Bureaukratie-Abbau, Fragmentierung, aufsichtliche, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Moral Suasion, Peter-Regel, Rechtsrisiken, Regulierungswut, Überregulierung, Vorstandbezüge. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 41 ff. (Abwägung der Vor- und Nachteile der Regulierung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.