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Börsen-Lexikon

Beanstandungen, aufsichtliche

engl.: prudential complaints

Gelegentlich einer (Sonder)Prüfung durch die Aufsichtsbehörde oder auf anderen Wegen (vor allem auch Hinweise von Kunden und Konkurrenten) festgestellte Mängel in allen Geschäftsfelder von Instituten.

Siehe Abberufungs-Verfügung, Abwicklungsanweisung, Beschwerdestelle, Untersagung, Verwarnung. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 129 (Übersicht der Beanstandungen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 129 ff. (Sonderprüfungen durch die BaFin), S. 144 ff. (Beanstandungen im Zuge der Marktaufsicht).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.