Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Basiszins

engl.: basis interest rate

In Deutschland definiert im Gesetz zur Änderung von Vor­schriften über die Bewertung von Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen und zur Aufhebung des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (Versicherungskapitalanlagen-Bewer­tungsgesetz, VersKapAG) vom 26. März 2002. - Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247, Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäss § 247, Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. - Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, siehe § 288, Abs. 1, Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um den Betrag, um welche seine Bezugsgrösse seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgrösse ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Beispielsweise betrug der Festzinssatz für die letzte Hauptrefinanzierungsoperation der EZB am 30. Dezember 2008 genau 2,50 Prozent. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes massgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2008 um 1,57 Prozent gefallen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation [Zinstender] im Juni 2008 hatte 4,07 Prozent betragen). Hieraus errechnete sich dann per 1. Januar 2009 ein Basiszinssatz des BGB von 1,62 Prozent (zuvor 3,19 Prozent). - Nähere Informationen finden sich auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank (<http://www.bundesbank.de/>) unter dem Link FAQ/LlLinks.

Siehe Leitzins, Prime Rate, Tarnkappen-Politik

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.