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Börsen-Lexikon

Bankgeschäfte, unbare

engl.: cashless banking

Der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Depositengeschäftes, wenn es durch Absprache oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen bleibt oder erheblich erschwert ist, über den Darlehnsbetrag bzw. über die Depositen durch Barabhebung (Auszahlung in Bargeld) zu verfügen. In Deutschland sind Institute mit solcher Geschäftsausrichtung gesetzlich untersagt.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.