Börsen-Lexikon
Bankenführerschein
engl.: bank management licence
In der Finanzwelt verbreitete Bezeichnung für die nach §§ 32, 33 KWG erforderliche Erlaubnis, als Geschäftsleiter einer Bank tätig sein zu dürfen. Erforderlich ist hinreichende individuelle Zuverlässigkeit; näherhin muss die Person nach ihrer gesamten Wesensart die Gewähr bieten, die Tätigkeiten ordnungsgemäss betreiben zu wollen sowie fachliche Eignung; das bedeutet fachliche Kenntnisse in Bankgeschäften sowie Leitungs-Erfahrung. - Die Erlaubnisbedürftigkeit in Form des Bankenführerscheins stellt zwar eine Einschränkung der in Art. 12 GG verankerten Berufs- und Arbeitsfreiheit dar. Diese Grundrechtseinschränkung wird aber verfassungsrechtlich als zulässig angesehen, weil sie dem besonderen Schutz Gemeinwohls dient.
Siehe Abberufungs-Verfügung, Anweisung, Beanstandungen, aufsichtliche, Beschwerdestelle, [[Bö[h]nhase]], Erlaubnis, Untersagung, Verwarnung