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Börsen-Lexikon

Bankauskunft

engl.: bank inquiry; bank reference

1.) Die verpflichtende Offenlegung von Kundendaten seitens eines Instituts gegenüber Dritten. Gesetzliche Bestimmungen zwingen Banken in bestimmten Fällen zur Mitteilungspflicht gegenüber Behörden (Staatsanwaltschaft, Finanzamt, Insolvenzgericht) ohne Zustimmung und ohne Wissen des Kontoinhabers.

2.) Die auf Wunsch eines Kunden von der Bank einer von dem Kontoinhaber bezeichneten Person oder Behörde abgegebene Empfehlung (Referenz).

Siehe Address-Spoofing, Bankgeheimnis, Finanzgeier, Geldwäsche, Identitätsprüfungspflicht, Internet-Angebote, Konto, anonymes, Konto, falsches, Konten-Offenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Schattenbankbereich, Nominee, Tafelgeschäft, Zahlungsverkehrsverordnung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.