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Börsen-Lexikon

Bail-out auch Bailout

engl.: so auch im Deutschen gesagt

Die Rettung auf dem Wege einer Entschuldung durch Dritte. Unterschieden wird ein privatwirtschaftliches Bail-out, bei dem ein Unternehmen (eine Bank) vor Insolvenz (durch ein anderes Institut, durch die Zentralbank, durch den Staat) bewahrt wird, binnenstaatliches Bail-out, bei dem die Zahlungsfähigkeit einer staatlichen Institution (Gemeinde, Kreis, Land, Staatsunternehmen) durch Hilfe einer anderen öffentlichen Stelle aufgebrochen wird und inter-nationales Bail-out, bei dem ein Staat durch einen anderen Staat bzw. durch Internationale Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds gestützt wird. - Im EU-Vertrag ist (in Artikel 103 Nizza-Vertrag bzw. Artikel 123 Lissabon-Vertrag) eine Non-Bail-out-Klausel eingebaut: die Gemeinschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten irgendwelcher öffentlicher Stellen in den Mitgliedsländern. Freilich befürchten viele, dass in Notfällen durch einen entsprechenden Beschluss des Europäischen Parlaments davon Ausnahmen gemacht werden könnten. - Im Zuge der auf die Subprime-Krise 2007 folgenden Finanzkrise waren von der EU-Kommission begebene Anleihen in Gespräch, deren Einnahmen an Staaten weitergeleitet werden, die selbst kaum noch Vertrauen am Kapitalmarkt geniessen. Auch hielt man es für möglich, dass die EZB Staatsanleihen am Sekundärmarkt kauft (am Primärmarkt ist ihr das gemäss EU-Vertrag verboten), um die Kurse zu stabilisieren. Dies jedoch sind Massnahmen gegen den Geist der No-Bail-out-Klausel, die ja Moral Hazard auf Staatsebene verhindern soll. Die Verlockung besteht darin, dass nationale Regierungen zu lässigem Ausgabeverhalten verleitet werden, wenn sie damit rechnen können, dass andere Mitglieder einen Teil ihrer Schulden übernehmen werden. Ein Wettlauf der fiskalischen Disziplinlosigkeit (race to fiscal indiscipline) wäre die Folge; und notwendige Anpassungen der Volkswirtschaft werden so verschleppt. - Für Finanzhilfen dieser Art sollte daher allein der Internationale Währungsfonds (IWF) zuständig bleiben, der seine Unstützung an streng überwachte Auflagen (Konditionalität; conditionality) knüpft. Auf dem G20-Gipfel am 02. April 2009 in London wurde diese Aufgabe des IWF hervorgehoben und daher die Finanzmittel des Fonds erheblich aufgestockt. -

Siehe AIG-Deal, Aval, Bankenrettung, Bürgschaft, Defizit-Finanzierungsverbot, Euro-Anleihen, Eventualforderung, Garantie, Geldmarkt-Operationen, Geldverleiher letzter Instanz, Government Spreads, Moral Hazard, Plan C, Single Master Liquidity Conduit

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.