Börsen-Lexikon
Börsenumsatzsteuer
engl.: auch: Effektenumsatzsteuer; stock exchange tax
Eine Abgabe, die in vielen Staaten auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren nach jeweils im Gesetz vorgeschriebener Weise erhoben wird. - In Deutschland wurde diese Steuer 1991 abgeschafft.
Siehe Schlusscheinstempel
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.