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Börsen-Lexikon

Börsensachverständigen-Kommission

engl.: Exchange Expert Commission

In Deutschland beim Bundesministerium für Finanzen angesiedeltes Gremium, das insbesondere marktnahe Empfehlungen für die Aufsichtsbehörde n vorbereitet bzw. ausarbeitet. Der geltende Übernahmekodex (takeover instructions), der die Regeln bei der Übernahme eines Unternehmens durch eine anderes Unternehmen festlegt, wurde in diesem Ausschuss erarbeitet. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 42 f.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.