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Börsen-Lexikon

Börsenmitglieder

engl.: stock exchange members

In Deutschland gibt es drei Gruppen vom Mitgliedern.

1.) Amtlich bestellte Kursmakler (specialists), die Geschäfte in Wertpapieren mit amtlicher Notierung vermitteln und dabei gleichzeitig Kurse feststellen. Ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag, Kurse amtlich festzustellen, entsprechen besondere Pflichten, insbesondere eine Beschränkung der Geschäftstätigkeit,

2.) Freimakler (broker), die Geschäfte in allen börsennotierten Wertpapieren vermitteln. Sie können sich darüber hinaus für eigene Rechnung am Handel beteiligen.

3.) Börsenhändler, nämlich Kreditinstitute, Wertpapierhandelsbanken und Wertpapierhandelsunternehmen, die den Handel mit Wertpapieren für eigene und fremde Rechnung betreiben. Grundsätzlich müssen alle Wertpapieraufträge über die Börse abgewickelt werden, es sei denn, der Anleger habe eine andere Weisung erteilt.

Siehe Kulisse

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.