Börsen-Lexikon
Auslandszweigstelle
engl.: foreign branch
Will ein deutsches Institut eine Zweigniederlassung ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eröffnen, so bedarf dies einer, in § 24a KWG im einzelnen vorgeschriebenen Anzeige bei der Aufsichtsbehörde .
Siehe Agglomerations-Effekt, Allianzen, grenzüberschreitende, Auslandsbank-Filiale, Europa-AG, Internationalisierung, Markteintrittskosten, Repräsentanz, Zweigstelle
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.