Börsen-Lexikon
Ausfuhrprämie auch Exportprämie
engl.: export bounty, export bonus
Eine Vergütung an Unternehmen durch den Staat in Form von Steuernachlass oder direkter Geldzahlung, um den Absatz ausgewählter Produkte oder aller im Inland gefertigten Waren auf Auslandsmärkten gesamthaft oder in bestimmte Währungsräume zu fördern, und dadurch ein Ventil für heimische Überkapazitäten zu schaffen (die auf diese Weise jedoch erhalten bleiben!) oder um ausländische Zahlungsmittel zu gewinnen.
Siehe Andienungspflicht, Belassungsquote, Devisendecke, Devisenbehörde, Devisen-Zwangswirtschaft, Exportkredit-Garantie, Parallelitätsgebot, Rückgeld
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.