Börsen-Lexikon
Ausfuhrabgabe
engl.: export duty, export charge, duty on exportation
Die Belastung einer Ware (etwa: Reis) oder einer Warengruppe (etwa: Lebensmittel) mit einer nach Menge, Gewicht oder anderem Masstab berechneten Zahlung. - Zweck ist es heute, den Export des Gutes zu beschränken; in der Regel deshalb, um die Inlands-Versorgung (in erster Linie bei Nahungsmitteln) zu gewährleisten.
Siehe Ausfuhrprämie, Aussenhandels-Statistik, Konzernumsätze
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.