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Börsen-Lexikon

Ausführungsanspruch

engl.: claim to carrying out

Das Recht eines Kunden, an der Börse die Abwicklung eines erteilten Auftrags zu verlangen. In Deutschland besteht ein solcher Anspruch derzeit nur im Parketthandel, nicht im elektronischen Handel und nicht bei Inhouse-Systemen .

Siehe Auftragsverzögerung, Schlangenhandel

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.