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Börsen-Lexikon

Aufzeichnungspflicht

engl.: record requirement

In Deutschland sind Banken verpflichtet, über Wertapiergeschäfte mit ihren Kunden Niederschriften anzufertigen und der Aufsichtsbehörde jederzeit zugänglich zu machen.

Siehe Dossierpflicht, Falschberatung. -Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 13.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.