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Börsen-Lexikon

Aufwendungen

engl.: expenditures, disbursements

1.) Im weitesten Sinne (so auch im Steuerrecht) alle Ausgaben (Zahlungen) einer Firma, eines Privathaushalts oder einer öffentlichen Stelle in einem Zeitraum.

2.) Die bei einer bestimmten geschäftlichen Besorgung entstandenen Kosten, in alten Dokumenten auch Mühegeld genannt.

3.) Nach IAS bei Vermögenswerten im Unternehmen die Minderung der wirtschaftlichen Brauchbarkeit in der Berichtsperiode aufgrund von Abnutzung oder Abgang sowie eine Erhöhung der Schulden, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führt, wobei Ausschüttungen an Anteilseigner nicht in die Berechnung einbezogen werden.

Siehe Aufwand, Ausgaben, Verlust, Vermögen, Vermögenswert

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.