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Börsen-Lexikon

Aufwandsentschädigung

(expense allowance, representation allowance) : Zahlung von Geld zur Begleichung der Ausgaben , die für die Erbringung einer bestimmten Leistung (im besonderen durch einen [öffentlichen] Amtsträger) notwendig sind.

Siehe Gerichtsgeld, Justitiengeld, Schöffengeld, Sitzgeld, Umzugsgeld Vergütung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.