Börsen-Lexikon
Aufsichtsplanung, gemeinsame
engl.: common oversight programme
Die formelle Vereinbarung der Aufsichtsbehörden zweiter oder mehrerer Staaten, die Aufsicht über Institute gemeinsam zu führen.
Siehe Fragmentierung, aufsichtliche, Hilfeersuchen, ständiges. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 67 f. (Einbindung der BaFin in den Aufsicht von in London mit Zweigniederlassungen vertretenen deutschen Banken; vorgesehene weitere Abkommen).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.