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Börsen-Lexikon

Aufsichtsplanung, gemeinsame

engl.: common oversight programme

Die formelle Vereinbarung der Aufsichtsbehörden zweiter oder mehrerer Staaten, die Aufsicht über Institute gemeinsam zu führen.

Siehe Fragmentierung, aufsichtliche, Hilfeersuchen, ständiges. -Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 67 f. (Einbindung der BaFin in den Aufsicht von in London mit Zweigniederlassungen vertretenen deutschen Banken; vorgesehene weitere Abkommen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.