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Börsen-Lexikon

Aufsicht, zentralbankliche

engl.: central bank supervision

In Deutschland obliegt der Deutschen Bundesbank nach § 7 KWG die laufende Überwachung der Institute sowie die Durchführung und Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen und das Bewerten von Prüfungs-Feststellungen. Alle anderen Bereiche unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .

Siehe Aufsichts-Dreieck

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.