Börsen-Lexikon
Aufsicht, zentralbankliche
engl.: central bank supervision
In Deutschland obliegt der Deutschen Bundesbank nach § 7 KWG die laufende Überwachung der Institute sowie die Durchführung und Auswertung von bankgeschäftlichen Prüfungen und das Bewerten von Prüfungs-Feststellungen. Alle anderen Bereiche unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .
Siehe Aufsichts-Dreieck
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.