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Börsen-Lexikon

Aufklärungspflicht

engl.: information requirements, suitability check[ing]

Banken in Deutschland sind verpflichtet, vor dem Kauf von Finanztermingeschäften den Anleger über die damit verbundenen Risiken aufzuklären und eine Unterschrift unter ein entsprechendes Dokument zu verlangen. Rechtsgrundlage ist § 37d WpHG.

Siehe Anleger-Informa­tionspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Editionsgebot, Informationspflicht, Informations-Überladung, Kapitalanlage-Mustervertrag, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.