Börsen-Lexikon
Audit
engl.: so auch im Deutschen häufig gesagt
Begriff aus DIN EN ISO 8402; dort definiert als eine systematische und unabhängige Untersuchung, um festzustellen, ob die qualitätsbezogenen Tätigkeiten und die damit zusammenhängenden Ergebnisse den geplanten Anordnungen entsprechen und diese Anordnungen wirkungsvoll verwirklicht und geeignet sind, die Ziele zu erreichen. Audits dienen damit dem Nachweis der Übereinstimmung zwischen Darlegung und tatsächlichen Verhältnissen. Audits können durch Angehörige des Unternehmens (interne Audits) oder aussenstehende Personen (externe Audits) erfolgen.
Siehe Aktuar, Amtsprüfung, Beratungs-Prüfungs-Mix, Enforcer, Fair Value, Prüfung, mangelfreie, Prüfungsberichtsverordnung, Sonderprüfung