Börsen-Lexikon
Arbeitgeber-Darlehn
engl.: employer´s loan
Einem Beschäftigtem vom Dienstherrn für einen bestimmten Zweck gewährter Kredit. In der Regel handelt es sich dabei um Beihilfen im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum für die Bediensteten. Um in diesem Zusammenhang eine verkappte Gehaltserhöhung auszuschliessen, verlangen die Steuerbehörden fast immer, den Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zinssatz der Bank und dem des Arbeitgebers als geldwerten Vorteil (in der Sprache des Steuerrechts) zu versteuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrachtet bis anhin die Gewährung entsprechende Darlehn nicht als das erlaubnispflichtige Betreiben des Kreditgeschäfts im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KWG. - In einigen deutschen Bundesstaaten (so in Preussen durch Gesetz vom 7. Juni 1922) hatten öffentlich Bedienstete zur Abbürdung der Baukostenüberteuerung einen Anspruch auf entsprechende Darlehn nach gesetzlich geregelten Voraussetzungen.
Siehe Baukosten-Zuschuss, Bauzinsen, Frings Benefits