Börsen-Lexikon
Antragsgetrieben
engl.: by application
Fachbegriff aus dem Aufsichtsrecht. Ein Institut ersucht hier die Aufsichtsbehörde , den Geschäftsbetrieb gesamthaft oder einzelne Abläufe daraufhin zu überprüfen, ob alle Tätigkeiten den gesetzlichen Vorgaben genügen. - Wird die Aufsichtsbehörde von sich aus tätig (Normalfall), dann spricht man von aufsichtsgetrieben. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 69 f. (aufsichtsgetriebene und antragsgetriebene Sonderprüfungen).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.