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Börsen-Lexikon

Anteilsrecht

engl.: share right

1.) Allgemein ein Anspruch auf einen Bruchteil an einem Vermögenswert .

2.) In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ein Passivposten, nämlich von inländischen Unternehmen begebene Papiere, die von Ausländern gehalten werden.

Siehe Aktie, Wertpapier. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2008, S. 34f. (Anteilsrechte als Posten in der Vermögensrechnung).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.