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Börsen-Lexikon

Anruf-Ankündigung

engl.: phone call pre-announcement): Schreiben eines Finanzdienstleis­ters an mögliche Kunden, in welchem er diesen ein Telephonat (einen persönlichen Anruf durch einen Mitarbeiter) ankündigt. Diese Vorgehensweise beurteilt die Aufsichtsbehörde als verbotenes Cold Calling. Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 146 (Schwerpunktprüfungen auch zu dieser Form des Cold Calling)

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.