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Börsen-Lexikon

Anleihe

engl.: loan, bond

1.) Allgemein die Aufnahme fremden Geldes durch eine Wirtschafts­einheit; ein Darlehn, ein Kredit.

2.) Im besonderen eine Schuldverschreibung (Obligation), die in bestimmter Stückelung und mit zuvor festgelegter Verzinsung von Unternehmen oder dem Staat ausgegeben werden. Bei der Finanzierung über Anleihen fallen unabhängig von der Höhe des aufgenommenen Betrags ansehnliche Ausgaben (wie Provisionen, Beratungs- und Veröffentlichkosten) an. Allein wegen der hohen Fixkosten einer Emission kommen Anleihen daher nur für Firmen mit hohem Fremdkapitalbedarf in Frage.

Siehe Aktienanleihe, Annuitätsanleihe, Bankschuldverschreibung, Borgkraft, Clean Price, Darlehn, Disagio, Duration, Euromarkt, Finanzinstrument, Fiscal Agent, Fremdwährungsanleihe, Geldwerte, Gemeindeanleihen, Inhaberschuldverschreibung, Kredit, Kreditspread, Kriegsanleihe, Laufzeitenrisiko, Metalliques, Payment-in-Kind-Anleihe, Plazierung, Schuldtitel, Staatsanleihe, Straight Bond, Umtausch-Anleihe, Verlosung, Sparprämienanleihe, Step-down-Anleihe, Tap, Umwandlung, Unternehmensanleihen, Verbriefung, Wandelanleihe, Zinsänderungsrisiko, Zinsstruktur, Zwangsanleihe. -Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2005, S. 26 ff. (Statistisches), Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 74 (Vergleichbarkeit der Statistiken), Jahresbericht 2005 der EZB (Anleihen öffentlicher Haushalte im Euroraum, mit Übersichten)

versteht man festverzinsliche Wertpapiere, die durch in der Bilanz der emittierenden Bank befindliche Forderungen gedeckt sind. Diese Forderungen sind üblicherweise im Grundbuch eingetragene Hypothekar-Kredite an Firmen und Privatpersonen sowie Kreditforderungen an öffentliche Institutionen und unterliegen als Deckungsstock einem mehr oder weniger strengen Rechtsrahmen.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.