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Börsen-Lexikon

Anlage-Ausschuss

engl.: investment advisory committee

Gremium, zusammengesetzt aus den verschiedenen Sachkundigen einer Kapitalanlagegesellschaft, Bank oder Versicherung, das zu regelmässigen Sitzungen zusammentritt, um über Käufe und Verkäufe von Wertpapieren und anderen Anlagegegenständen (Edelmetalle, Grundstücke, Optionen) zu beraten. In der Regel hat der Anlageausschuss auch Entscheidungsbefugnis.

Siehe Advisor, Aktiva-Passiva-Ausschuss, Aktuar, Anlage-Qualität, Immobilienfonds, Vieleck, magisches

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.