Börsen-Lexikon
Analysten-Registrierung
engl.: registration of analysts
Alle natürlichen und juristischen Personen, die in Ausübung ihres Berufs oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von Finanzanalysen oder deren Weitergabe verantwortlich sind, haben dies gemäss § 34 c WpHG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverzüglich anzuzeigen.
Siehe Analyst. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 149 (Bussgeldverfahren wegen Nichtanzeige).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.