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Börsen-Lexikon

Amtsprüfung

engl.: official audit

Die Möglichkeit einer Aufsichtsbehörde , bei Verdachtsfällen die Kontrolle der Rechnungslegung einer Bank durch beamtete Wirtschaftsprüfer anzuordnen, die möglichst auch der Aufsichtsbehörde beigeordnet sind. In vielen Staaten üblich, in Deutschland nicht möglich, da es beamtete Wirtschaftsprüfer (noch) nicht gibt.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.