Börsen-Lexikon
Aktuar
engl.: actuary
1.) In der älteren Literatur und noch derzeit im Schweizerdeutschen Gerichtschreiber, Protokollführer.
2.) In Deutschland heute Berufsbezeichnung für eine Fachkraft mit der Aufgabe der versicherungsmathematischen Klärung von Fragestellungen aus den Bereichen Assekuranz, Bausparen, Kapitalanlage und Altersvorsorge, jeweils im Rahmen der gegebenen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In der Regel sind Aktuare akademisch gebildete Mathematiker mit einer Zusatzausbildung, nach deren erfolgreichem Ende die (geschützte) Berufsbezeichnung Aktuar (DVA (bis anhin noch nicht auch in der weiblichen Form) verliehen wird. - In Deutschland muss gemäss § 11a VAG jedes Lebensversicherungsunternehmen einen Verantwortlichen Aktuar benennen. Nach der Aktuarverordnung (AktuarV) hat er die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Beiträge zu verantworten. Im Erläuterungsbericht hat er darzulegen, nach welchen Methoden die Kalkulation erfolgt ist, wie die Deckungsrückstellung ermittelt wird, welche Sicherheiten einkalkuliert wurden und wie die zukünftige Entwicklung eingeschätzt wird. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Lage der Versicherung die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet.