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Börsen-Lexikon

Aktionärsbrief

engl.: letter to shareholders

Von Aktiengesellschaften in der Regel vierteljährlich oder halbjährlich an die Anteilseigner (und die Wirtschaftspresse) verschickter Zwischenbericht des Vorstands. Die Mehrzahl der Mitteilungen läuft nach kritischen Auswertungen (weltweit!) verschickter Schreiben nach der Folge ab Darstellung widriger Umstände innert der Berichtszeit, Beteuerung, dass man die veränderten Marktverhältnisse als Herausforderung ansieht, Vorstellung eines Aktionsprogramms (übliche Bestandteile: organisatorische Anpassung, Kostensenkung, Personalumschichtungen, Portfoliobereinigung, Schwerpunktverlagerung auf die Kernkompetenzen und ähnlich), Betonung, dass man sich gut gewappnet fühlt, um im Wettbewerb zu bestehen, Lob der Mitarbeiter, Dank an die Aktionäre, Versprechen besserer Ergebnisse, Bitte, weiterhin Geduld zu haben und dem Unternehmen die Treue zu halten und abschliessende Zusicherung, dass es bald steil aufwärts gehe. - Es hat sich bis anhin als sehr schwierig gezeigt, gegen erkennbar teilwahre und geschönte Aussagen in einem Aktionärsbrief rechtlich vorzugehen; denn die Gerichte sehen in dem Aktionärsbrief eine unverbindliche Abwägung der Geschäftslage durch den Vorstand. An die Glaubwürdigkeit eines Aktionärsbriefes dürften daher keine allzu strengen Masstäbe angelegt werden. Dieselbe Einstellung vertraten auch Aufsichtsbehörden in Bezug auf entsprechende Aktionsbriefe von Finanzdienstleistern.

Siehe Angaben, verschleierte, Informations-Aufschub, Public Disclosure, Publizität, situationsbezogene, Salami-Taktik, Umsatzzahlen, falsche, Veröffentllichung, unverzügliche, Umstände, bewertungswichtige, Vorhersagen

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.