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Börsen-Lexikon

Aktie

engl.: share, US: stock

Wertpapier, das den Anteil an einer Gesellschaft (in Deutschland an einer Aktiengesellschaft [AG] oder Kommanditgesellschaft auf Aktien [KGaA]) verbrieft. Die Ausgabe von Aktien wird als Begebung (Emission) bezeichnet. Aktien, die gemeinsam begeben werden, bezeichnet man als Tranche. Aktien werden zunächst bei der Gründung der Gesellschaft und später üblicherweise im Rahmen von Kapitalerhöhungen ausgegeben. Die Besonderheit der Aktie liegt darin, dass sie (im Gegensatz zu sonstigen Schuldtiteln) vom Emittenten nicht zurückbezahlt werden muss und an der Börse gehandelt werden kann. - Aktionärsrechte werden regelmässig durch Stammaktien (im Börsenjargon auch Stämme; ordinary shares, US: common stocks) vertreten. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Anteile auch in Form von Vorzugsaktien (im Börsenjargon Vorzüge; preference share, US: preferred stock) mit bestimmten, gesetzlich umrissenen Sonderrechten begeben.

Siehe Aktienmarkt, Anteilschein, Emissionsgeschäft, Ersterwerber, Garantiesyndikat, Konzertzeichner, Leeraktie, Leitwert, Plazierung, Quotenaktie, Safe Haven Flows, Schmuckanleihe, Stammaktie, Vorratsaktie, Wert, zyklischer, Wertpapier-Verkaufsprospekt, Zulassungsstelle, Zweitplazierung, Zwischenschein. -Vgl. den Anhang Statistik des Euro-Währungsbiets, Rubrik Finanzmärkte im jeweiligen Monatsbericht der EZB, dort Umlauf und Jahreswachstumsraten von Aktien, nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt. In der Rubrik Finanzkonten und nichtfinanzielle Konten, Unterrubrik Wichtige Verbindlichkeiten der nichtfinanziellen Sektoren auch Daten über die Emission von börsennotierten Aktien

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.