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Börsen-Lexikon

Additionalitäts-Prinzip

engl.: principle of additionality

Ein Darlehnsgeber (in der Regel der Staat) leistet erst dann, wenn auch der Darlehnsnehmer seinerseits entsprechende Mittel aufbringt. Vor allem im Rahmen der Strukturförderung durch die EU (Titel XVII des EU-Vertrags) angewendet.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.