Börsen-Lexikon
Abschreibung
, im Schweizerdeutschen bei1.) auch: Abschreiber
engl.: amortisation; write-off; rejection
1.) Nach IAS (35.5, 38.7) die planmässige Verteilung der Kosten für die Anschaffung bzw. Herstellung eines Vermögensgegenstandes über dessen Nutzungsdauer.
2.) Die Ausbuchung einer Forderung, wenn diese als endgültig uneinbringlich festgestellt wurde.
3.) Im Schweizerdeutschen auch für Ablehnung, Verweigerung der Zustimmung, Zurückweisung eines Antrags (in einem Gremium, bei Gericht) gesagt.
Siehe Bewertung, Bewertungsverlust, Debt-Equity-Swap, Factoring, unechtes, Fair Value, Marktwert, Zeitwert
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.