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Börsen-Lexikon

Abschlussvermittlung

engl.: contract brokerage

Die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ; siehe § 32 KWG.

Siehe Agent, gebundener, Honorarberater, Nominee, Plazierung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.