Börsen-Lexikon
Abschlussvermittlung
engl.: contract brokerage
Die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechnung. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ; siehe § 32 KWG.
Siehe Agent, gebundener, Honorarberater, Nominee, Plazierung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.