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Börsen-Lexikon

Überschussbeteiligung

engl.: surplus sharing

Bei Lebensversicherungen das (vertraglich zugesicherte) Recht, an den Gewinnen aus dem Deckungsstock in entsprechender Weise beteiligt zu werden. Im einzelnen führte dies bis anhin zu vielen Streitigkeiten. In Deutschland ist daher zu Jahresbeginn 2008 die Rechtslage bezüglich der Ansprüche des Versicherungsnehmers neu geregelt worden.

Siehe Rückkaufswert. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 197 (Rechtslage; mangelnde Informationen seitens der Assekuranz-Unternehmen), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 77 (vertragsrechtliche Verankerung der Überschussbeteiligung; Vorschriften für die Ermittlung der Bewertungsreserven; Informationspflicht des Versicherers nach § 155 VVG).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.