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Börsen-Lexikon

Übernahmebeirat

engl.: takeover committee

Im Deutschland Gremium mit der Aufgabe, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei ihrer Aufsicht nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zu unterstützen. Dieses Gesetz regelt seit dem 1. Januar 2002 die Rahmenbedingungen bei Unternehmensübernahmen und gewährleistet ein transparentes und faires Verfahren. Der Beirat berät insbesondere bei dem Erlass von Rechtsverordnungen für die Aufsichtstätigkeit.

Siehe Ausschuss-Wahn

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.