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Börsen-Lexikon

Öffnungsklausel

engl.: escape clause

Allgemein eine in Verträgen eingebaute Nebenbestimmung, die es erlaubt, bei allfälligen für die Vertragsparteien nachteilig wirkenden Starrheiten abweichend vom Grundvertrag zu verfahren.

Siehe Arbeitskosten, Mindestanforderungen an das Risikomanagement. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2009, S. 21 ff. (Öffnungsklauseln in Arbeitsverträgen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.