Börsen-Lexikon
Öffnungsklausel
engl.: escape clause
Allgemein eine in Verträgen eingebaute Nebenbestimmung, die es erlaubt, bei allfälligen für die Vertragsparteien nachteilig wirkenden Starrheiten abweichend vom Grundvertrag zu verfahren.
Siehe Arbeitskosten, Mindestanforderungen an das Risikomanagement. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2009, S. 21 ff. (Öffnungsklauseln in Arbeitsverträgen).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.