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Börsen-Lexikon

Ärariengeld

engl.: aeranin fee

In Deutschland nach dem Dreissigjährigen Krieg (1618-1648) zur Auffüllung der herrschaftlichen Kassen eingeführte und in Bargeld zu entrichtende Sonder-Abgabe, die sich in einigen Territorialstaaten bis ins 19. Jht. hielt. Gegenstand der Steuer waren vornehmlich Handänderungen bei Grundbesitz und Betriebsvermögen.

Siehe Befreiungsgeld, Dienstgeld, Dispensationsgeld, Hammelgeld, Heergeld, Hochzeitstischgeld, Hundegeld, Kavalleriegeld, Katzengeld, Kindergeld, Marktgeld, Mühlengeld, Octroi, Schirmgeld, Schmiergeld, Torgeld, Wassergeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.